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Grundsätzlich sollen Verbrauchsabhängige Abrechnungen erstellt werden, die zum bewussten Energieverbrauch und damit zur Energieeinsparung beitragen. ( Europäische Richtlinie 2004/22/EG)
Bei allen Zählern gilt, die Jahreszahl auf der Marke (Klebemarke) zeigt das Jahr der letzten Eichung und die Schlüsselnummer der Eichstelle. Die am Gerät befindliche Bleiblombe kann auch das Jahr der Beglaubigung zeigen und ist zulässig.
Stromzähler: Alle 16 Jahre ( mit Läuferscheibe)
Alle 8 Jahre ( mit elektronischem Messwerk)
Wärmemengenzähler: Alle 5 Jahre
Warmwasserzähler: Alle 5 Jahre
Kaltwasserzähler: Alle 6 Jahre
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