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dezentrale KWK Einspeisung - Vertrag ja oder nein ?


Viele Stromnetzbetreiber versuchen durch entsprechende Vertragsgestaltung, sich Vorteile zu verschaffen, die keinerlei Gesetzliche Grundlage haben.


In der Regel werden dies vom Betreiber abgezeichnet werden, weil der Betreiber glaubt “ es sei alles in Ordnung”.

Wenn man nun etwas vereinbart, gilt dieses auch !

Hilfsweise müsste man Klage wegen z.B. Sittenwidrigkeit einreichen um den Vertrag anfechten. Man muss aber  nichts vereinbaren,  denn Gesetzlich ist dies natürlich nicht vorgeschrieben.


Typische “Fallen” sind: Der Betreiber solle einen Stromlieferungsvertrag zur “ Zusatz- und Reservestromlieferung” nachweisen, Blindstromkompensation, die vorschriftsmäßige Wartung- und Instandhaltung weist der Betreiber dem VBN nach, Abschläge werden vom VBN geschätzt.....

In der Regel sollte man den vertragslosen Zustand bevorzugen.

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