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dezentrale KWK Einspeisung - Vertrag ja oder nein ? |
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Viele Stromnetzbetreiber versuchen durch entsprechende Vertragsgestaltung, sich Vorteile zu verschaffen, die keinerlei Gesetzliche Grundlage haben. |
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In der Regel werden dies vom Betreiber abgezeichnet werden, weil der Betreiber glaubt “ es sei alles in Ordnung”. Wenn man nun etwas vereinbart, gilt dieses auch ! Hilfsweise müsste man Klage wegen z.B. Sittenwidrigkeit einreichen um den Vertrag anfechten. Man muss aber nichts vereinbaren, denn Gesetzlich ist dies natürlich nicht vorgeschrieben. |
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Typische “Fallen” sind: Der Betreiber solle einen Stromlieferungsvertrag zur “ Zusatz- und Reservestromlieferung” nachweisen, Blindstromkompensation, die vorschriftsmäßige Wartung- und Instandhaltung weist der Betreiber dem VBN nach, Abschläge werden vom VBN geschätzt..... In der Regel sollte man den vertragslosen Zustand bevorzugen. |
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