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Stromsteuerbefreiten Strom kaufen

Seite R200


Viele Stromnetzbetreiber verkaufen widerrechtlich den KWK Betreiber Bezugsstrom nicht Stromsteuerbefreiten Strom. ( Achtung bitte Info beachten )


KWK Betreiber müssen aber beachten, das nur die Menge “Kaufstrom” Stromsteuerbefreit werden kann, die auch im gleichen Jahr, in das öffentliche Netz eingespeist wurde.

Werden z.B. im Jahre 2007  20.000 kWh eingespeist, können 2007 auch nur 20.000 kWh Strom Stromsteuer befreit “zurückgekauft” werden. Darüber hinausgehende Strommengen müssen ganz normal ( mit 2,05 ct / kWh Stromsteuer) gekauft werden.


Der richtige Ansprechpartner ist Ihr Stromversorger, bei dem Sie Ihren Strom einkaufen. Es ist auch egal, ob dieser ein anderer ist, als der, an den Sie den KWK Strom verkaufen.

Weder der Netzbetreiber, dem Sie Ihren Strom verkaufen, noch das Hauptzollamt ist für den Stromsteuerbefreiten Stromverkauf zu ständig.

Nach § 9  des StromStG ist auch eine förmliche Einzelerlaubnis nicht vom Hauptzollamt zu erhalten, da das StromStG den Stromsteuerbefreiten Stromeinkauf den KWK Betreibern allgemein erlaubt und daher, im Umkehrschluss eine Einzelerlaubnis nicht möglich ist !

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