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Was ist beim Standortwechsel von KWK Anlagen zu beachten ?

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Ein Standortwechsel von KWK Anlagen führt grundsätzlich dazu, das der Bestandschutz verloren geht. Das bedeutet, egal ob innerhalb Deutschlands oder eine KWK Anlage nach Deutschland eingeführt wird, ein zugelassener technischer Stand erforderlich ist.

Ebenfalls muss die Anlage ganz neu angemeldet werden, auch bei der BAFA.

Wichtig: Die BAFA muss darüber informiert werden, das es sich um eine gebrauchte Anlage, also eine “wieder in Betrieb” genommene Anlage handelt. Die BAFA prüft dies sehr streng und handelt entsprechend.

Wenn mehr als 50 % des Neupreises in die Renovierung / Erneuerung einer KWK ANlage investiert wurde, gilt sie bei der BAFA als Neuanlage. Ansonsten gibt es einmalig für jede Anlage, ab der ersten Inbetriebnahme 10 Jahre lang einen KWK Bonus.