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Die “Kleinfeuerungsanlage” Kraft- Wärme - Kopplungsanlage Gemäß FeuVo NRW ( Feuerungsverordnung des Landes Nordrhein - Westfalen ) §11 Abs. 1 sind die Verbrennungsgase von Blockheizkraftwerken - also ortsfesten Verbrennungsmotoren in Gebäuden durch eigene, druckdichte Leitungen über Dach abzuleiten. (Dies gilt für Dachs nur mit Kondenserbetrieb - also mit externen Abgaswärmetauscher ) |
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Raumluftabhängiger Betrieb: Nach §3 FeuVo NRW gilt die Verbrennungsluftversorgung ( bis 50 kW Gesamtnennwärme Leistung ) als nachgewiesen, wenn mindestens, eine ins Freie führende Öffnung von 150 cm2 vorhanden ist. Über 50 kW muss für jedes über 50 kW hinausgehende kW, die Öffnung 2 cm2 grösser sein. Wichtig: In Garagen dürfen KWK - Anlagen nur Raumluftunabhängig aufgestellt werden ! ( §4 Abs. 3) |