Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind von der Energiesteuer befreit


Im Energiesteuergesetz ( § 53 ) wurde festgeschrieben, das der Betreiber einer KWK - Anlage auf Antrag die  Energiesteuer, die zum Beispiel Bestandteil des Erdgas-, Heizöl- PÖl- oder Flüssiggas Preis ist, zurückerstattet bekommt.

Zusätzlich ist der im Versorgten Objekt verbrauchte Strom, beziehungsweise in anderen Objekten, die im gleichen Stromnetz liegen, auch dort der verbrauchte Strom Stromsteuerbefreit ( Befreiung auch von der Stromsteuer)


Rückerstattungen:

Regelsteuersatz auf Erdgas           5,50  € / 1.000 kWh  ( 1.000 kWh = 1 MWh)

Regelsteuersatz auf Heizöl EL     61,35 € / 1.000 Liter

Regelsteuersatz auf Flüssiggas   60,60 € / 1.000 kg

 

Stromsteuer: 2,05 ct /kWh


Nach dem Energiesteuergesetz werden jetzt auch Pöl und andere regenerative Brennstoffe versteuert