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Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind von der Energiesteuer befreit |
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Im Energiesteuergesetz ( § 53 ) wurde festgeschrieben, das der Betreiber einer KWK - Anlage auf Antrag die Energiesteuer, die zum Beispiel Bestandteil des Erdgas-, Heizöl- PÖl- oder Flüssiggas Preis ist, zurückerstattet bekommt. Zusätzlich ist der im Versorgten Objekt verbrauchte Strom, beziehungsweise in anderen Objekten, die im gleichen Stromnetz liegen, auch dort der verbrauchte Strom Stromsteuerbefreit ( Befreiung auch von der Stromsteuer) |
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Rückerstattungen: Regelsteuersatz auf Erdgas 5,50 € / 1.000 kWh ( 1.000 kWh = 1 MWh) Regelsteuersatz auf Heizöl EL 61,35 € / 1.000 Liter Regelsteuersatz auf Flüssiggas 60,60 € / 1.000 kg
Stromsteuer: 2,05 ct /kWh |
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Nach dem Energiesteuergesetz werden jetzt auch Pöl und andere regenerative Brennstoffe versteuert |
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