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benötigen KWK - Betreiber einen Messstellenbetreiber ?


Ein “Messtellenbetreiber” kann beauftragt werden, fachgerechte Abrechnungen und Messungen durchzuführen, auch um die Verantwortlichkeit abzugeben. Dies halten wir in der Regel für nicht notwendig, kann aber im Einzelfall sehr sinnvoll sein, wenn z.B. auch der Bezugszähler “privat” sein soll.


Bei “privaten” Verbrauchszählern wird gern immer wieder auf den Metering Code 2006 Bezug genommen. Dieser hat jedoch weder Gesetzes noch Verordnungsrang ist also nicht zwingend.


Ein “Messtellenbetreiber” kann jedoch, auch in Abweichung vom Metering Code 2006, andere Festlegung von Messeinrichtungen wählen, wenn diese fachgerecht sind.

Beispielsweise darf der Messtellenbetreiber keine “Arbeitsmessung” einsetzen, wenn unter

100.000 kWh Strom ( Jahresentnahmewert ) im Jahr zugekauft wird. ( §12 Abs. 1 StromNZV)

Eine “Betreibergemeinschaft” z.B.  verkauft auch den Strom nicht weiter, sondern verbraucht ihn selbst, ist somit also “Letztverbraucher”.


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