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Mehrere Stromnetzbetreiber legen Verträge vor, die in der Regel vom Betreiber abgezeichnet werden, weil der Betreiber glaubt “ es sei alles in Ordnung”. Tatsächlich stehen hier zum Beispiel “Jahrepreise für Kundeneigene Zähleinrichtungen” im Vertrag.
Wenn man dies nun vereinbart, gilt dieses auch und man muss es zahlen oder durch Klage wegen z.B. Sittenwidrigkeit anfechten. Wenn man es nicht vereinbart, muss man es natürlich auch nicht zahlen, denn Gesetzlich ist dies natürlich nicht vorgeschrieben.
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