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 hier Kosten trotz privatem Einspeisezähler


Viele Stromnetzbetreiber versuchen durch entsprechende Vertragsgestaltung, Gebühren zu erhalten. Dies wird mit “Einrichtung- und Pflege eines Zählpunktes” begründet, mit Verwaltungskosten, mit Kompensationskosten etc. etc.


Mehrere Stromnetzbetreiber legen Verträge vor, die in der Regel vom Betreiber abgezeichnet werden, weil der Betreiber glaubt “ es sei alles in Ordnung”. Tatsächlich stehen hier zum Beispiel “Jahrepreise für Kundeneigene Zähleinrichtungen” im Vertrag.

Wenn man dies nun vereinbart, gilt dieses auch und man muss es zahlen oder durch Klage wegen z.B. Sittenwidrigkeit anfechten. Wenn man es nicht vereinbart, muss man es natürlich auch nicht zahlen, denn Gesetzlich ist dies natürlich nicht vorgeschrieben.


Viele Betreiber haben übrigens einen Vertrag mit Gebühren, für Ihren eigenen Zähler erhalten.

Man mag gar nicht glauben, wir unverschämt einige Versorger schnell zu Geld kommen wollen.

Viele “schlaue” Betreiber beauftragen daher “Messstellenbetreiber” der neutral Bezugs- und Einspeisezähler betreut. Die Betreiber kaufen oder mieten die Zähler. mehr Info

Einige Kosten z.B. für die Erstellung einer Abrechnung durch den Netzbetreiber sind tatsächlich korrekt. Man kann diese vermeiden, indem man selbst 1/4 jährliche Rechnungen erstellt. Dies geht schnell und man kann auch ein Formular benutzen.

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