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KWK - Einspeiser erstellt den Vertrag ! |
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Merke: wer liefert - muss auch die Bedingungen festlegen |
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Wer etwas liefert, muss auch sagen, welche Bedingungen gelten sollen. In der Regel kann man, wenn der “Vertragsvorschlag” des Stromversorgers nicht den eigenen Wünschen widerspricht, diesen als Vertragsgrundlage annehmen und abzeichnen. Aber - ganz wichtig man muss dies nicht, sondern kann einen eigenen Vertrag anfertigen, die dann der Versorger unterschreiben muss. Sollte der Versorger dies nicht tun, kann man ihm eine Frist setzten und vor Gericht beantragen, das Seitens des Gerichtes dieser Vertrag gilt. Als Beispiel sei das Urteil des OLG Schleswig Beschlusss vom 25.05.2001 - 1 U 157/97 genannt. Aber Achtung, es gibt natürlich auch andere Urteile. Das Urteil des OLG Schleswig ist allerdings das einzige OLG Urteil, alle anderen sind von Landgerichten und Amtsgerichten. Ein früheres Urteil des OLG Koblenz ( 1 U 1044/96) erfolgte noch unter den Bedingungen des alten StrEG, dem Vorgänger des EEG. |
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