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KWK - Einspeiser erstellt den Vertrag !


Merke: wer liefert - darf auch den Einspeisepunkt festlegen


Wer etwas liefert, muss auch sagen, welche Bedingungen gelten sollen und wo genau ins öffentliche Netz eingespeist werden soll. So hat z.B. die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur am 19.03.2007 mit Aktenzeichen BK6-06-071 erklärt, das selbstverständlich dem Mietern KWK Strom gegeben werden darf.

Wichtig: Der Mieter hat aber weiterhin die “freie Wahl” d.h. kann auch aus dem vertrag ausscheiden und zu einem anderen Stromanbieter wechseln. Nur warum sollte er, wenn er den Strom preiswerter aus dem eigenen Versorgungsnetz erhält.


Wir sind der Meinung, das dem Mieteranspruch Rechnung getragen werden soll, billige und “grüne Energie” preiswert zu erhalten. Dies erhöht auch die Vermietbarkeit der Wohnungen. Der Mieter wird heute immer kritischer und achtet immer mehr auf die Energiekosten.

Dazu gehört natürlich nicht nur Wärme, sondern auch Strom.


Der Mieter von morgen wird niedrige Energiekosten, also einen niedrigen Wärmepreis und auch Strom aus der Heizung verlangen.


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