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Netzparallelbetrieb und Schadensersatz: Einspeiseprobleme in deutschen Stromnetzen müssen vom Betreiber nicht hingenommen werden, sondern man kann Abhilfe und Schadensersatz fordern. Obwohl diese Fehler sehr unregelmäßig auftreten, führen Überspannungsprobleme, Netzimpedanzsprünge und vieles mehr dazu das auch viele Mini – KWK ständig Abschalten, um dann wieder neu zu starten.
Während bei PV Anlagen dies zwar zu Verlusten bei der Stromeispeisung führt, nicht aber zu einem erhöhten Verschleiß, unterliegen KWK Anlagen wie auch Windkraftwerke die abschalten müssen, dadurch einem zusätzlichen Verschleiß. Netzbetreiber sind berechtigt aber auch verpflichtet eine Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen um zu ermitteln ob die geplante und vom Betreiber angefragte Einspeisemöglichkeit an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden darf. Man kann vom Netzbetreiber verlangen, dass er korrekt beurteilt ob es in Verbrauchsschwachen Zeiten zum Beispiel zu einer Spannungsüberhöhung kommen kann oder ähnliche Fehler auftreten können die zu einer zeitweiligen Unmöglichkeit der Einspeisung bzw. Schäden an den angeschlossenen Anlagen führen kann. Auch nach Erkennen eines derartigen Problem muss der Netzbetreiber selbstverständlich unverzüglich z.B. durch eine Netzerweiterung oder andere Einstellung des Niederspannungstrafos die Fehler abstellen.
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